Rachenlehren
Zur Information:
Die Herstelltoleranzen und zulässigen Abnutzungen für Arbeits- und Prüflehren für Längenmaße sind in der DIN 7162 enthalten.
Bei der Prüfung von neuen Lehren ist zu beachten, daß die Gutseite ein Abnutzungsaufmaß (z1 für Wellenlehren) nach DIN 7162 enthält.
Das Abnutzungsmaß liegt für Wellenlehren im Minus.
Die auf der Lehre beschrifteten Nennabmaße sind also mit dem Sollmaß der "Gutseite neu" nicht identisch.
Wir bitten Sie dies bei der Eingangskontrolle zu beachten.
Weitere Unterkategorien:
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- doppelmäulig
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- einmäulig |


